Sie können eine Reiserücktrittsversicherung entweder direkt bei Ihrer Reservierung abschließen oder diese innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Buchung hinzufügen, indem Sie +49 (0)322 1097547 anrufen. Wir ergänzen Ihre Buchung dann um diese Versicherung.
- Reiserücktrittsversicherung über Recreatieverzekeringen
Die Kosten dieser Reiserücktrittsversicherung betragen 5,5 % der Mietsumme zzgl. 3,50 € Policengebühr (ausschließlich 21 % Versicherungssteuer). Die Versicherung gilt für alle Mitglieder der Reisegruppe.
Falls Sie Ihre Reservierung unerwartet stornieren müssen, gelten die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung.
Sie haben Fragen zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung? Dann können Sie sich von Montag bis einschließlich Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr unter +31 (0) 85 00 27 540 oder E-Mail an info@recreatieverzekeringen.nl direkt an Recreatieverzekeringen wenden; oder informieren Sie sich im Abschnitt häufig gestellte Fragen auf ihrer Website.
Dabei müssen Sie lediglich Ihren Namen, Ihre Buchungsperiode und Ihre Adresse angeben.
In der folgenden Übersicht können Sie die verschiedenen Versicherungen miteinander vergleichen.
Falls Sie keine separate Versicherung abgeschlossen haben, gelten die Bedingungen von RECRON
In der folgenden Übersicht können Sie die verschiedenen Versicherungen miteinander vergleichen.
| Stornierungsgarantie über Fort den Haak | by Welcome in | Reiserücktrittsversicherung über Recreatieverzekeringen |
Abschluss | Nur beim Buchungsprozess | Bis zu 7 Tagen nach der Buchung |
Stornierungsfrist | Spätestens 14 Tage vor Ankunft | Bis zum Tag der Ankunft und während des Aufenthalts |
Cost | 10 % des Mietpreises | 5,5 % des Mietpreises plus 3,50 € Policenkosten (zuzüglich 21 % Versicherungssteuer) |
Gedeckt | Alles | - Gesundheit: Tod, Unfall, schwere Krankheit, notwendige Behandlungen und Schwangerschaftskomplikationen
- Familie: Unfall, schwere Krankheit oder unerwartete medizinische Behandlung eines Familienmitglieds bis zweiten Grades.
1. Grad – Eltern oder Kinder
2. Grad – Brüder, Schwestern, Großeltern oder Enkel
- Arbeit: Bei Antritt einer neuen Stelle oder falls Sie ohne eigenes Verschulden entlassen werden
- Wohnung: Falls man Ihnen unerwartet eine neue Wohnung zuweist oder Sie aufgrund von Schäden an Wohnung oder Betrieb zuhause sein müssen |
Nicht gedeckt | N.z. | - Unfall, schwere Krankheit, erforderliche Behandlungen für Familienmitglieder 3. Grades: Onkel, Tanten und Kinder von Brüdern oder Schwestern.
- Katastrophen, Epidemie oder Anschlag im Urlaubsland
- Andere Gründe, die nicht unter den gedeckten Gründen aufgeführt sind |